Das OLG Nürnberg entschied in seinem Urteil vom 17. Juli 2019 (Az. 3 W 147/19), dass ein Auskunftsanspruch auf Grund einer „Ein-Sterne-Bewertung“ auf dem Navigations- und Landkartendienst „Google Maps“ nicht besteht. Ausgangsituation Die Antragsteller betreiben eine Zahnarztpraxis in Nürnberg. Die Antragsgegner betreibt im Internet den Landkarten- und Navigationsdienst „Google Maps“, auf der den registrierten Nutzern [...]
Der Beitrag Kein Auskunftsanspruch bei „Ein-Sterne-Bewertung“ erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.