In seinem aktuell viel umstrittenen Beschluss entschied das Landgericht Berlin (9. September 2019, Az. 27 AR 17/19), dass Renate Künast die jüngsten Beschimpfungen bei Facebook gegen sie als Meinungsäußerungen hinnehmen muss. Grundsätzlich gilt, dass Beschimpfungen als Beleidigung strafbar sind. Bezüglich der Äußerungen, die gegen die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin und Bundestagsabgeordnete Künast getätigt wurden, hat das Landgericht [...]
Der Beitrag Künast muss Beschimpfungen hinnehmen erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.