Am 3. Februar 2011 haben wir darüber berichtet, dass sich der allseits bekannte Comedian Mario Barth den Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ hat markenrechtlich schützen lassen und seinerzeit gegen einen T-Shirt Hersteller anwaltlich vorgegangen war, der T-Shirts mit diesem Aufdruck hatte herstellen lassen.
Der Markenblog berichtet nunmehr, dass der Löschungsantrag aufgrund von „Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse“ gemäß § 50 MarkenG gegen die oben genannte Wortmarke inzwischen durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) veröffentlicht wurde.
Die Widerspruchsverfahren vor dem DPMA dauern erfahrungsgemäß sehr lange, so dass eine Entscheidung über den Löschungsantrag wohl erst in einigen Monaten wenn nicht sogar Jahren zu erwarten sein dürfte.
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