Gestern berichteten wir über Angebote über die Eintragung in meist ausschließlichen Branchenverzeichnissen im Internet regelmäßig gegenüber Existenzgründern gemacht werden. Aber auch bereits bestehende Unternehmen sehen sich mit gleichartigen Angeboten konfrontiert. Allerdings unterscheidet sich die Vorgehensweise der Anbieter in einem solchen Fall.
Regelmäßig werden Unternehmer telefonisch kontaktiert und ihnen wird ein Angebot über den angeblichen kostenlosen Eintrag in einem Branchenverzeichnis unterbreitet. Hierbei wird den Unternehmern die besondere Optimierung für Suchmaschinen offeriert. Der Unternehmer müsse lediglich nach der Anmeldung einige Daten über das Unternehmen angeben.
Nach wenigen Wochen erhält der Unternehmer dann eine Rechnung des jeweiligen Branchenverzeichnisses, welches oftmals in Verbindung zu der jeweiligen Stadt benannt ist, in welcher sich das Unternehmen befindet. Die Rechnungslegung erfolgt nach einer kurzen Frist und mit der Begründung, dass der Unternehmer nicht alle notwendigen Daten (Anschrift, Beschreibung, Logo, Adressen etc.) angegeben habe und diese Daten kostenpflichtig durch einen Webdesigner hätten eingepflegt werden müssen.
Die in Ansatz gebrachten Kosten belaufen sich dabei regelmäßig auf EUR 199,00.
Auch bei derartigen Angeboten sind Unternehmer zu besonderer Vorsicht anzuhalten. Auch diesbezüglich steht Unternehmern kein Widerruf des in Rede stehenden Vertrages zu. Allerdings könnte – je nach Einzelfall – eine Anfechtung oder Kündigung des geschlossenen Vertrages möglich sein, die man juristisch prüfen lassen sollte. Darüber hinaus könnten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, zumindest in Höhe der aufgewendeten Rechtsanwaltsgebühren, zu Gunsten des Unternehmers in Betracht kommen.
K&W LEGAL berät regelmäßig Betroffene sog. Abzocken im Internet bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter info@kwlegal.de zur Verfügung.