Das LG Dresden entschied (Urt. v. 11.01.2019 – 1a O 1582/18), dass die Übermittlung der IP-Adresse über Google Analytics das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nutzers verletzt und eine IP-Anonymisierung durchzuführen ist ! Wir erklären, was das für Webseitenbetreiber bedeutet. Was entschied das LG Dresden zur IP-Anonymisierung bei Google Analytics? Der Kläger verlangte von der Webseitenbetreiberin vor [...]
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