Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
07.06.2019

Gelöschte positive Bewertungen nicht zwingend wieder zu veröffentlichen

In seinem Urteil vom 16. April 2019 hat das Münchner Landgericht (Az. 33 O 6880/18) entschieden, dass durch das Online-Bewertungsportal Jameda gelöschte positive Bewertungen eines Zahnarztes nach Kündigung seines Profils nicht wieder veröffentlicht werden muss. Worum ging die Streitigkeit zwischen Zahnarzt und Jameda? Der Kläger, ein kieler Zahnarzt klagte auf Wiederveröffentlichung seiner positiven Bewertungen gegen [...]

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