In seinem Urteil vom 16. April 2019 hat das Münchner Landgericht (Az. 33 O 6880/18) entschieden, dass durch das Online-Bewertungsportal Jameda gelöschte positive Bewertungen eines Zahnarztes nach Kündigung seines Profils nicht wieder veröffentlicht werden muss. Worum ging die Streitigkeit zwischen Zahnarzt und Jameda? Der Kläger, ein kieler Zahnarzt klagte auf Wiederveröffentlichung seiner positiven Bewertungen gegen [...]
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