Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
19.04.2013

Forderungsanmeldung wahrt Gläubigerrechte

In seiner Entscheidung vom 21.02.2013 – IX ZR 92/12 – hat sich der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sehr ausführlich mit der verjährungshemmenden Wirkung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB). Im vorliegenden Fall war die Forderungsanmeldung derart missglückt, dass die geltend gemachten Forderungen nicht eindeutig individualisierbar waren. Diese Forderungsanmeldung [...]

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