Das dürfte den Betreibern von privaten Carsharing-Plattformen wie Drivy gar nicht gefallen: Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied ganz aktuell über das Verhältnis der eigenen KfZ-Versicherung der Nutzer der Plattform und der von Drivy angebotenen Versicherung über die Allianz, die während der Mietzeit gelten soll. Doch so wie gedacht, scheint das Konzept nicht aufzugehen. Das Gericht gestattet […]
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