Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
22.02.2013

Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für Fahrräder

Nach zähem Ringen der im Umweltschutz engagierten Verbände mit dem Fiskus ist es endlich soweit. Nach einem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.11.2012 gilt das Dienstwagenprivileg jetzt auch für Fahrräder – und dies rückwirkend auch für 2012. Die Regelung gilt auch für Fahrräder, welche die Tretarbeit mit einem Elektromotor unterstützen (sog. Pedelecs).

Stellt also der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, so kann der Arbeitnehmer den damit verbundenen geldwerten Vorteil jetzt auch nach der sog. 1 % Regelung versteuern, und damit das Fahrrad nach Lust und Laune privat nutzten. Seine steuerlichen Einnahmen erhöhen sich dafür monatlich um einen Betrag von 1 % des Listenneupreises des Fahrrads.

Anders als bei Dienstwagen wird der Listenneupreis jedoch nicht noch um eine Kilometerpauschale für die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte erhöht, wenn der Elektromotor nur bis maximal 25 Km/h unterstützt. Für darüberhinaus unterstützte Pedelecs verbleibt es bei der Regelung für Dienstwagen. Aktuell werden Pedelecs mit elektromotorischer Unterstützung bis 45 Km/h angeboten, und bieten damit auch auf längern Strecken eine echte Alternative zum PKW.

Besonders interessant für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es, bei besonders hochwertigen Fahrrädern und Pedelecs das Dienstrad über den Arbeitgeber leasen zu lassen. Den Arbeitgeber kostet diese Variante keinen Cent. Er legt die damit verbundenen Kosten inklusive Versicherung komplett auf den Arbeitnehmer um. Gleichwohl kostet den Arbeitnehmer diese Variante der Nutzung von Diensträdern auch für private Zwecke beispielsweise bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000,00 € (Steuerklasse I, keine Kinder und keine Kirchensteuer), einem Kaufpreis des Fahrrads von 2.000,00 € und einer Leasingdauer von drei Jahren auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Belastungen lediglich 1.569,24 €. Wenn  der Arbeitnehmer das Fahrrad nach der dreijährigen Leasingdauer zu einem Restwert von 200 € übernimmt, so ergibt sich für ihn nach diesem Rechenmodell eine Ersparnis von 230,76 € – Versicherung inklusive.

WK LEGAL bedankt sich bei allen an der Schaffung dieser Neuregelung Beteiligten und hofft auf eine rege Inanspruchnahme. Gute Fahrt!