Wird eine Forderung partout nicht beglichen, klagt man sein Recht vor Gericht ein. Derjenige, der durch die Klageerhebung das Verfahren einleitet, ist in der Regel derselbe, bei dem aus dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt der Anspruch entstanden ist. So der kaum überraschende Normalfall – ist dies nur nachvollziehbar, treffen den Kläger doch ab Einreichung der Klage [...]
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