Wer wird durch das GwG verpflichtet? Das GwG regelt in § 2 Abs. 1 ausführlich, wen es verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und -Vermittler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Immobilienmakler und Glücksspielsdienste. Welche Sorgfaltspflichten haben die Verpflichteten? Wenn die Verpflichteten die Auffälligkeiten bei Kunden entdecken, müssen sie diese gem. § 43 GwG [...]
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