Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
17.12.2019

Crowdworker sind keine Arbeitnehmer

Das LAG München – Landesarbeitsgericht – hat am 04.12.2019 (Az. 8 Sa 146/19) über die arbeitsrechtliche Einordnung von Crowdworkern entschieden. Roamler und ein Crowdworker streiten darum, ob Crowdworker bei den Plattformen angestellt sind oder nicht. Was sind Crowdworker? Als Crowdworker werden Personen bezeichnet, die Aufträge annehmen, die vielen Personen – einer Masse, englisch crowd – [...]

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