Yelp darf seine Nutzerbewertungen durch eine automatisierte Software filtern, so entschied der BGH in seinem jüngsten Urteil vom 14. Januar 2020 zum Thema Bewertungen im Rahmen eines Bewertungsportals. (Az. VI ZR 496/18). Das US-Bewertungsportal Yelp darf nunmehr offizielle die Bewertungen seiner Nutzer kategorisieren und dementsprechend auswerten. Ausgangslage im Streit um Yelp Geklagt hatte eine Fitness-Studio-Betreiberin [...]
Der Beitrag BGH: Yelp darf filtern erschien zuerst auf LEGAL SMART Online Blog.