Nach Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens schließt sich die sog. Treuhandphase an, wenn der Schuldner im Rahmen der Beantragung des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung beantragt hat, und ihm die Restschuldbefreiung nicht schon auf Grund eines im Schlusstermin gestellten Gläubigerantrags versagt wurde. Die Treuhandphase endet spätestens sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auf Antrag eines Gläubigers ist dem Schuldner [...]
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