Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
05.03.2011

Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay

Aktuell werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung von veralteten oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf der Internetplattform ebay im Bereich B2C im Auftrag von Frau Michaela Hübner auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 der Abmahnung zu Grunde gelegt.

Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.

Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.

K&W Legal ist eine auf den Bereich des e-Commerce und das Wettbewerbsrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betreibern von Online-Shops und ebay-Verkäufern in Fällen von Abmahnungen, aber auch im Rahmen der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!