Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di hat das das Arbeitsgericht Hamburg am 28. März 2011 eine einstweilige Verfügung gegen H&M bundesweit erlassen, nach der das Unternehmen verpflichtet werde, entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung eine Funktionstaste der Telefonanlage zu deaktivieren, die eine akustische Raumüberwachung auch der Betriebsratsbüros ermögliche. H&M bestreitet diese Vorwürfe.
Nach Angaben einer Unternehmenssprecherin von H&M sei eine Raumüberwachung hingegen zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen. Die Telefonanlage verfüge lediglich über eine zulässige Funktion, die es Nutzern in unterschiedlichen Räumen ermögliche, das Mithören zu gestatten. Dies jedoch nur mit gegenseitigem Einverständnis.
Wie viel Wahrheitsgehalt in den Anschuldigungen der Betriebsräte und ver.di steckt, wird sich zeigen, denn konkrete Beweise für die Missachtung des Datenschutzes gibt es offenbar nicht. „Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen, können dies aber auch nicht ausschließen.“, so der zuständige ver.di Sekretär Johann Rösch.
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