Rechtsanwalt Guido Kluck

WK LEGAL
10999, Berlin
04.06.2014

„Kommen Sie wieder arbeiten, oder kündigen Sie!

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Am 6. Mai 2014 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht folgende Pressemitteilung Nr. 22/14: „Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub” “Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den […]

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