Gemäß § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt eine Zahlung an die Finanzbehörden bei Übersendung eines Schecks drei Tage nach Eingang als entrichtet. Was aber, wenn der Scheckbetrag der Finannzkasse bereits [...]
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21.11.2012
Gemäß § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt eine Zahlung an die Finanzbehörden bei Übersendung eines Schecks drei Tage nach Eingang als entrichtet. Was aber, wenn der Scheckbetrag der Finannzkasse bereits [...]