Rechtsanwalt Gerfried Braune

Mediation-Saar
66130, Saarbrücken
17.02.2012

Nach Schwerbehinderteneigenschaft befragt – falsch geantwortet = kein Kündigungsschutz

Verschweigt der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf entsprechende Frage seine Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zumindest dann nicht wegen Täuschung anfechten wenn die [...]