Rechtsanwalt Gerfried Braune

Mediation-Saar
66130, Saarbrücken
11.12.2012

Kein Dank und keine guten Wünsche

Nein, ein Arbeitszeugnis muss nicht mit dem Dank für die geleistete Arbeit und guten Wünschen für die Zukunft enden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember 2012 [...]