In den Vereinigten Staaten greift das Angebot von sogenannten “unbundled legal Services” um sich, das heißt, das die Anwälte dort nur Teilbereiche der gesamten anwaltlichen Leistung verkaufen [...]
Artikel
14.03.2013
In den Vereinigten Staaten greift das Angebot von sogenannten “unbundled legal Services” um sich, das heißt, das die Anwälte dort nur Teilbereiche der gesamten anwaltlichen Leistung verkaufen [...]