Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm stellt das von einem Voreigentümer des gekauften Gebrauchtwagens vorgenommene Chip-Tuning eines Fahrzeugs einen Mangel dar, der zum Rücktritt [...]
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01.03.2012
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm stellt das von einem Voreigentümer des gekauften Gebrauchtwagens vorgenommene Chip-Tuning eines Fahrzeugs einen Mangel dar, der zum Rücktritt [...]