Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht ist selten. Liegt dem Verfahren der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zugrunde, ist die Ablehnung eine absolute Ausnahme
Artikel
17.04.2019
Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht ist selten. Liegt dem Verfahren der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zugrunde, ist die Ablehnung eine absolute Ausnahme