Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich teilweise von der Verteidigung im Erwachsenenstrafrecht: Der Erziehungsgedanke durchzieht als übergeordnetes Prinzip das gesamte Jugendstrafrecht.
Artikel
13.06.2020
Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich teilweise von der Verteidigung im Erwachsenenstrafrecht: Der Erziehungsgedanke durchzieht als übergeordnetes Prinzip das gesamte Jugendstrafrecht.