Rechtsanwältin Frauke Andresen

Inhaberin | Kanzlei Andresen
86899, Landsberg am Lech
Rechtsgebiete
IT-Recht Strafrecht Verkehrsrecht
12.10.2011

Schadensersatz bei Filesharing - Abmahnung

Während bisher in Filesharing-Verfahren der Schadensersatzanspruch der Rechteinhaber in Höhe von mindestens € 150 pro Musiktitel festgesetzt wurde, zeichnet sich hier möglicherweise eine Trendwende ab: Mit dem Hinweisbeschluss des OLG Köln im Verfahren 6 U 67/11 werden erstmals Bedenken sowohl gegen die Höhe als auch die Art und Weise der Ermittlung der seitens der Kläger geltend gemachten Schadensersatzforderung geäußert.

Dieser Beschluss erging m Rahmen eines laufenden Filesharing-Prozesses und wurde von RA Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke hier veröffentlicht.

Da der Schadensersatzanspruch sich auch auf den Streitwert und damit auf die - durch die abmahnenden Kanzleien geltend gemachten - Anwaltsgebühren auswirkt, ist dieser Hinweisbeschluss durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn es sich lediglich um eine vorläufige Einschätzung in einem noch nicht beendeten Verfahren handelt, ist zumindest festzustellen, dass die Gerichte das Problem der Filesharing-Abmahnungen zunehmend differenzierter und auch kritischer beurteilen.