Mein Mandant beauftragte mich, ihn in einem Ermittlungsverfahren wegen mehrfacher vorsätzlicher Brandstiftung zu vertreten. Die Beweislage war mehr als dünn. Ermittelt wurde frei nach dem Motto: Im Zweifel war es der Feuerwehrmann am Tatort. Diese Angelegenheit führte zu einer MPU-Begutachtung, obwohl er niemals Drogen konsumierte.
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23.09.2014