Im Vergleich zu anderen Abmahnungen erscheint die Forderung des RA Schroeder bei der Abmahnung für Social Eye Player eher gering. Und das ist wohl auch Sinn und Zweck der Sache – jedenfalls zeigt bereits die Abmahnung und auch der weitere Schriftwechsel, dass es sich bei dem vergleichsweise geringen Betrag in Höhe von € 300 keinesfalls um ein reines Entgegenkommen des bekannten Abmahnanwalts handelt.
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16.01.2013