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08.04.2017
BVerwG: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 06.04.17 in zwei Fällen entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnisbehörde ein MPU-Gutachten nicht verlangen kann. Aus der Pressemitteilung ergibt sich: Wenn keine weiteren Anzeichen für einen künftigen Alkoholmissbrauch vorliegen, darf nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer...