Offensichtlich hatten weder Herr Wolf Brewitz, noch sein Rechtsanwalt Herr Alexander Kysucan, Interesse an der Unterlassung der von ihnen behaupteten wettbewerbswidrigen Aktivitäten meiner Mandantin. Eine Unterlassungserklärung wurde außergerichtlich nicht abgegeben – das hat jedoch weder den Kläger, noch seinen Anwalt weiter gestört. Es wurde nur ein Anspruch konsequent verfolgt – der behauptete Zahlungsanspruch.
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30.06.2014