Die Tatsache, dass ich längere Zeit keine Beiträge zu Abmahnungen von Rechtsanwalt Sebastian veröffentlicht habe, bedeutet nicht, dass er seine Abmahntätigkeit eingestellt hat – ganz im Gegenteil! Er gehört nach wie vor zu den Massenabmahnern und hat seine Abmahntätigkeit weiter ausgeweitet.
Mit Schreiben vom 23.07.14 wurde durch RA Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH der unerlaubte Download diverser Tonaufnahmen auf "Beatport Top 100 June 2013" abgemahnt. Interessant ist dabei einerseits, dass die Abmahnung an einem Sonnabend eingegangen ist und andererseits der Upload bereits im August 2013 stattgefunden haben soll.