Aktuelle Abmahnungen aus den German TOP 100 Single Charts betreffen die Titel „Berlin City Girl" von Culcha Candela und „Where Them Girls At" von David Guetta. Während die Rechteinhaber, die unter dem Künstlernamen „Culcha Candela" auftreten, von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte vertreten werden, mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte erneut im Auftrag der EMI Music Germany & Co. KG das Werk von David Guetta ab. Inwiefern hier jedoch wirklich konkrete Mandatsverhältnisse bestehen, mag zunächst einmal dahingestellt bleiben.
Denn Fakt ist, dass in allen von mir bearbeiteten Filesharing-Verfahren meiner Bitte um Nachweis der Bevollmächtigung der abmahnenden Anwälte durch Übersendung einer Vollmacht nur in einem Fall entsprochen wurde – ohne dass sich allerdings aus diesem Dokument eine Vertretungsbefugnis des Unterzeichnenden ergeben würde. Auch ein Stempel war wohl bei dem betreffenden Rechteinhaber gerade nicht zur Hand ......