Eva Engelken

Unternehmenskommunikation & Legal PR
41061, Mönchengladbach
06.12.2016

Last-Minute-Tipps für die Kanzlei-Weihnachtsansprache

Paket - Weihnachtsfeier

Hat es Sie getroffen? Sind Sie die auserwählte Person, die ausersehen wurde, bei der Weihnachtsfeier ein paar besinnliche Worte zu den Anwesenden zu sprechen? Zum Partnerkreis, zum Kollegium? Lesen Sie hier, wie es geht.

Sie sollen Worte finden, die die Sekretärin genauso ansprechen wie den greisen Gründungspartner, der schon Weihnachten feierte, als Deutschland noch mit Kohlen beheizt wurde? Leider haben Sie diese unangenehme Aufgabe bis zuletzt verdrängt und gehofft, Ihre Sekretärin werde Ihnen schon rechtzeitig ein paar vorformulierte Sätze ins Mailpostfach legen. Jetzt stehen Sie möglicherweise betreten da, weil die Assistentin hustend im Bett liegt und Sie selber ranmüssen. Aber keine Sorge, es ist einfacher als Sie denken!

0. Vorüberlegung: Reden Sie rechtzeitig

Die Hauptperson der Weihnachtsfeier ist das gemeinsame Essen und Trinken. Dem sollten Sie nicht die Show stehlen. Platzieren Sie Ihre Rede also direkt vor das Essen oder an den Anfang davon. Umso erfreuter wird Ihr Publikum zur Kenntnis nehmen, dass gleich der erfreuliche Teil des Abends beginnt. Je später Sie reden, umso mehr Showtalent müssen Sie aufbieten, um gegen die vollen Bäuche und das Plauderbedürfnis der Anwesenden zu konkurrieren.

1. Fassen Sie sich kurz

Es geht nur um eine Weihnachtsfeier, nicht um eine dreißigminütige Wahlkampfrede. Reden, die länger als 5 Minuten dauern, werden als Vortrag empfunden, der an diesem Abend fehl am Platze ist.

2. Verkünden Sie eine „Frohe Botschaft“

Das Wichtigste an einer Weihnachtsfeier ist die Frohe Botschaft, die qua Weihnachtsgesetz, Paragraf 3, Absatz 1, eine versöhnliche zu sein hat. In der christlichen Tradition lautet sie: „Freut euch, denn das Christkind ist geboren“. In einer Kanzlei sinngemäß:

„War ein scheiß Jahr, aber ohne Sie alle wäre es noch viel schlimmer geworden, also, danke Ihnen allen und weiter so!“

Oder

„War ein verdammt gutes Jahr, ohne Sie hätten wir das nicht stemmen können, also, danke Ihnen allen und weiter so!“

Nach dem gleichen Prinzip gehen Sie vor bei „aufregenden“, „turbulenten“ und sonstigen Jahren.

3. Stellen Sie den Menschen in den Mittelpunkt

Direkt nach der frohen Botschaft kommt das Menschliche. Das liegt daran, dass das Weihnachtsfest in seinem Wesenskern eine Baby-Shower ist: Man gedenkt keines Märtyrers, sondern eines Neugeborenen. Erfragen Sie in der Personalabteilung runde Geburtstage, Firmenjubiläen, Hochzeiten und Geburten und würdigen Sie diese.

  • Beachten Sie die Skalierung. Bei Kanzleien bis 30 Personen können Sie noch einzelne Namen nennen, bei Kanzleigrößen darüber sollten Sie lieber punkten, indem Sie hervorheben, wie viele Hochzeiten, Neuzugänge, Geburten und Firmenjubiläen etc. im jeweiligen Jahr zu feiern waren.
  • Behalten Sie den menschlichen Aspekt im Auge, auch wenn Sie gewonnene Awards & Co würdigen. Heben Sie die Menschen hervor, die dazu beigetragen haben, dass sie gewonnen werden konnten.
  • Schlagen Sie den Bogen zur frohen Botschaft, in dem Sie so etwas sagen wie:

„mit einer solch lebendigen/energiegeladenen/dynamischen Kanzlei wie dieser können wir zuversichtlich in die Zukunft sehen.“

4. Kommen Sie zum Ende

Ihre Schlussworte werden innig erwartet und mit dankbarem Applaus quittiert, denn sie schließen die Klammer und lauten sinngemäß:

„Ich könnte nun noch zahllose weitere Beispiele nennen für schöne oder herausfordernde Momente, die unsere Kanzlei in diesem Jahr erlebt und gemeistert hat und die mich zur Annahme berechtigen, dass es erfolgreich weitergehen wird, aber die unmittelbare Zukunft wartet – und zwar in Form unseres Weihnachtsessens. Das sollten wir nicht kalt werden lassen. Vielen Dank und guten Appetit!“