Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler

Kanzlei Scheibeler
42287, Wuppertal
Experte
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Arbeitsrecht Insolvenzrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt
Arbeitsrecht
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Insolvenzrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsprodukt

Prüfung der Wirksamkeit einer Änderungskündigung

Beratung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung

Angebot

Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und bietet ihm gleichzeitig an, unter geänderten Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Durch eine Änderungskündigung kann ein Arbeitgeber versuchen, einseitig den Inhalt des Arbeitsvertrags zu ändern.
Sofern der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes eröffnet ist, hängt die Wirksamkeit der Änderungskündigung davon ab, ob sie sozial gerechtfertigt ist.
Der Arbeitnehmer muss dann entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder die Änderungen unter Vorbehalt annimmt und die Änderungen ablehnt.
Bei Annahme unter Vorbehalt kann die Wirksamkeit der Änderungen dem zuständigen Arbeitsgericht in einer Änderungskündigungsschutzklage zur Überprüfung vorgelegt werden, um zu erreichen, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der in der Änderungskündigung vorgesehenen Änderungen feststellt. Bei einer Ablehnung der Änderungen ist Kündigungsschutzklage zu erheben.
Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten, lassen Sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser kann Sie zu den Handlungsalternativen und Rechtsfolgen beraten, einschätzen ob es sinnvoll ist die Änderungskündigung anzunehmen und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
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