Dr. Sebastian Kraska

80331, München
05.08.2016

Zwischenstand zum Datenschutz

IITR Information[IITR – 5.8.16] Wir informieren regelmäßig unsere Kunden zu datenschutzrechtlichen Veränderungen. Mit folgender Zusammenfassung haben wir kürzlich unseren Mandanten einen aktuellen Zwischenstand zum Datenschutz zukommen lassen.

Transatlantischer Datenaustausch

Die EuGH-Entscheidung im vergangenen Oktober hat zum faktischen Ende des Safe-Harbor-Konzepts geführt. Mit dem EU-US-Privacy Shield wurde nun im Juli 2016 eine Folgeregelung auf den Weg gebracht.

Parallel dazu sollen die EU-Standardverträge einer Überprüfung durch den EuGH (Schrems-Verfahren) unterzogen werden, wobei hier aufgrund verfahrenstechnischer Maßnahmen mit einer Entscheidung nun eher im Jahr 2018 zu rechnen sein dürfte (vertiefend hier). Da 2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wirksam wird, könnten Unternehmen dann womöglich schon auf neue Transfer-Mechanismen der EU-Datenschutzgrundverordnung (wie z.B. Zertifizierungen) zurückgreifen.

Ebenfalls von hoher Relevanz dürfte ein jüngst ergangenes Urteil des United States Court of Appeals in der Sache Microsoft v. United States sein, welches die Daten amerikanischer Dienstleister vor einem Zugriff durch US-Behörden schützt, sofern diese Daten sich in europäischer Hoheit befinden (vertiefend Urteil im Volltext).

Zukunft von Cloud-Modellen

Damit zeichnet sich folgende Gestaltung als wahrscheinliche Lösung für künftige Cloud-Modelle ab:

  • Rechenzentrum/Datenhaltung in Europa
  • Datenschutz- und Leistungsvertrag mit europäischer Gesellschaft des Cloud-Anbieters
  • Ggfs. Rückgriff auf Zertifizierungs-Standards (mit ISO 27001 als aussichtsreichster Basis)
  • Admin-Remote-Zugriff durch außereuropäische Cloud-Gesellschaften auf die Daten (abgesichert durch EU-US-Privacy Shield und ggfs. EU-Standardverträge)

Brexit und der Datenschutz

Derweil verändern sich sowohl das politische als auch das gesellschaftliche Umfeld in einer Weise, die auf den Datenschutz und seine rechtlichen Grundlagen Einfluss nehmen dürfte. Mit dem angekündigten Brexit wird Deutschland nicht nur einen wichtigen politischen Partner innerhalb der EU verlieren (vertiefend hier).

Auch verfügt man im Herzen von London über eine bedeutende Konzentration global operierender Banken und Finanzdienstleister. Der neue britische Außenminister Boris Johnson hat für diese Gruppe einen „EU-Pass“ ins Gespräch gebracht.

Schottland plant einen erneuten Anlauf, sich von Großbritannien zu trennen, diesmal mit dem zusätzlichen Ziel eines Verbleibs in der Europäischen Union. Auch Irland erwägt, in der Europäischen Union zu bleiben und demnach Großbritannien zu verlassen. Zumindest in der Vergangenheit lehnte Brüssel Sezessionen selbst dann ab, wenn der Abfallende in der Europäischen Union verbleiben wollte.

Großbritannien kehrt in seine traditionellen Verbindungen zurück, Indien und Australien haben sich dazu bereits ins Gespräch gebracht. Die USA erscheinen dabei wie ein natürlicher Partner.

Anti-Terror-Kampf und Wirtschaftslage

Durch aktuellen Terror steigt das Sicherheitsbedürfnis in den Gesellschaften. Eine Aufklärung durch Geheimdienste steht mit dem Datenschutz in einem kontroversen Spannungsfeld.

Die wirtschaftliche Lage einiger EU-Mitglieder, die Flüchtlingskrise sowie die Konsequenzen der Politik der Europäischen Zentralbank ordnen Sie bitte aufgrund Ihrer eigenen Einschätzungen in dieses Umfeld ein.

Anstehende Wahlen

In den USA endet die Präsidentschaft von Barack Obama. Donald Trump, Kandidat für die US-Präsidentschaft, scheint eine in Teilen der US-Bevölkerung vorhandene Unzufriedenheit mit ihrem politischen Establishment aufgenommen zu haben. Es ist egal, ob Trump tatsächlich Präsident wird oder nicht: seine Themen dürften sich zukünftig auf die Geltendmachung von amerikanischen Interessen auswirken.

In Österreich kommt es im September zu einer Wiederholung der Bundespräsidenten-Wahl. Sollte sich der Ausgang der Wahl nunmehr ändern, so dürfte dies für Europa von Bedeutung sein.

2017 finden zudem noch die Wahl des französischen Präsidenten sowie des deutschen Bundestages statt.

Vorbereitung auf EU-Datenschutzgrundverordnung

2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung wirksam werden. Diese sieht 68 Öffnungsklauseln für nationale Datenschutzgesetze vor, welche noch Änderungsmöglichkeiten an der genauen Ausgestaltung des Datenschutzrechts für die nationalen Parlamente ermöglichen. So arbeitet man auch in Berlin derzeit an einer Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Bezüglich der Grundzüge der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung wie auch mögliche Themenschwerpunkte zur allgemeinen Vorbereitung möchten wir auf unseren entsprechenden Beitrag verweisen.

Damit ist es angesichts der noch offenen Fragen, unter anderem der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, derzeit nicht möglich, Unternehmen auf eine genaue Datenschutz-Rechtslage für 2018 vorzubereiten.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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