[IITR – 20.11.20] Im Rahmen eines „LiveBarTalk“ (Andreas Zeisler, Kai Osthoff und Patrick Lenz) haben wir zum Thema datenschutzkonforme Webseiten-Gestaltung und Webtracking gesprochen.
Die Aufnahme ist nun als Podcast sowie auf YouTube verfügbar:
Zusammenfassung in 60 Sekunden: Eine Kurzfassung der Kernaussagen des Videos findet sich hier…
Unternehmen ist folgendes Vorgehen angeraten:
- Zur Messung von Basis-Daten von Webseiten-Besuchern ohne Einwilligung der Webseiten-Besucher: Einsatz eines Tracking-Werkzeuges auf anonymisierter Basis (z.B. eigene anonymisierte Server-Logfiles, Matomo mit datenschutzfreundlichen Einstellungen auf eigenem Server, Matomo mit datenschutzfreundlichen Einstellungen von Fremd-Anbieter in Europa mit Auftragsverarbeitungsvereinbarung, etracker mit datenschutzfreundlichen Einstellungen).
- Wenn erforderlich/gewünscht auf Basis der Einwilligung der Webseiten-Besucher: Einsatz zusätzlicher Tracking-Werkzeuge (wie z.B. Google Analytics, Google Adwords Conversion Tracking, Abgleich mit anderen Werbepartnern wie Facebook, LinkedIn, Google etc.) nur nach aktiver dokumentierter Zustimmung (mit echter Wahlmöglichkeit) unter Einsatz eines „Consent-Management-Tools“ (z.B. usercentrics, OneTrust, Cookiebot).
- Ergänzend: Prüfung der Webseite auf (unbeabsichtigte) Einbindung von Fremd-Code mit automatischem Datenabfluss und Einsatz technischer Alternativen (z.B. Google Fonts, Youtube-Videos, Social-Sharing etc.).
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
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Der Beitrag Webinar-Aufnahme: Datenschutz-konforme Webseiten-Gestaltung und Webtracking erschien zuerst auf Das Datenschutz-Blog.