[IITR – 2.4.19] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) hat aktuell seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 veröffentlicht.
Der Bericht beschreibt in anschaulicher Weise den stark gestiegenen Arbeitsaufwand bei der Aufsichtsbehörde durch die Datenschutz-Grundverordnung. So hat sich allein die Anzahl der Beschwerden vom Jahr 2017 (1684 Beschwerden) zum Jahr 2018 (3643 Beschwerden) mehr als verdoppelt. Herr Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, wird hierzu wie folgt zitiert: „Seit über einem Jahr gibt es keinen Monat, bei dem es uns gelingt, mehr Beschwerdeverfahren abzuschließen als neue eingehen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir zum Ende des Berichtszeitraums einen gewaltigen Arbeitsvorrat in das Jahr 2019 mitgenommen haben.“ Im Ergebnis wird man daher das Beratungsangebot etwas einschränken müssen.
Quelle: Tätigkeitsbericht 2017/18 Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtInhaltlich nimmt der Bericht zu zahlreichen aktuellen Auslegungsfragen im Datenschutz Stellung. Hervorzuheben sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Themen:
- Informationspflichten (Ziffer 7.1, Bericht Seite 43)
- Datenschutzbestimmungen auf Websites (Ziffer 8.2, Bericht Seite 53)
- Fotos auf Websites (Ziffer 8.5, Bericht Seite 56)
- Auftragsverarbeitung bei Steuerberatern (Ziffer 9.1, Bericht Seite 63)
Weitere Informationen
- Tätigkeitsbericht im Volltext (PDF)
- Zeitenwechsel im Datenschutz, Beitrag von Frau Schulzki-Haddouti auf golem.de
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.