Die seit längerem geplante Gründung der Stiftung Datenschutz verzögert sich offensichtlich weiter. Nun hat der Bundestagsabgeordnete Konstantin Notz (Bündnis 90/Die Grünen) eine so genannte “Kleine Anfrage” an die Bundesregierung gerichtet. In welchem Detaillierungsgrad auch immer die Antwort ausfallen wird, so gibt bereits der von Herrn Notz veröffentlichte Fragenkatalog einen guten Überblick über die derzeit kontrovers diskutierten Aspekte (insb. Sinnhaftigkeit, Finanzierung, Aufgabenbereich, Zusammensetzung, Verhältnis zu anderen Einrichtungen) einer derartigen Stiftung.
Die Fragen von Herrn Notz an die Bundesregierung im Überblick:
- Welches ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, eine Stiftung Datenschutz einzurichten?
- Wird die langfristige Finanzierung derart sichergestellt werden, dass über die bislang bereitgestellte Erstfinanzierung hinaus a) laufende Zuwendungen aus Haushaltsmitteln erfolgen und b) in erwartbarem Umfang Wirtschaft und Zivilgesellschaft durch Spenden die Arbeit der Stiftung unterstützen bzw. liegen diesbezüglich entsprechende Zusagen vor?
- Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Fragesteller, wonach das nach derzeitigen Plänen vorgesehene alleinige Bestellungsrecht des Bundesministers des Innern sowohl für Vorstand, Beirat als auch Verwaltungsrat der geplanten Stiftung die Unabhängigkeit und Neutralität gefährdet und wenn nein, weshalb nicht?
- Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Fragesteller, dass ein geplanter, zweimal jährlich tagender Beirat mit 33 Mitgliedern – wobei hiervon 15 von der Wirtschaft gestellt werden sollen und der starken Einfluss auf die Tätigkeit der Stiftung haben soll – die unabhängige und fachlich qualifizierte Aufgabenwahrnehmung der Stiftung in Frage stellen würde, und wenn nein, weshalb nicht?
- Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass durch eine umfangreiche Beratung bzw. Kontrolle der Stiftung durch den geplanten Beirat, einen Verwaltungsrat und die Stiftungsaufsicht die geringen Mittel, die vom Bund bisher für die Stiftung zur Verfügung bereit gestellt werden, unverhältnismäßig angegriffen würden, ohne dass hiermit eine sichtbare Wirkung für den Datenschutz erreicht würde, und wenn nein, weshalb nicht?
- Welche Überlegungen bestehen auf Seiten der Bundesregierung hinsichtlich des Personalumfangs, der zusätzlich einzuwerbenden Stiftungsgelder und des Zeitplanes der Entwicklung der Stiftung?
- Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass über die Stiftung eine Vereinheitlichung des bisher föderal organisierten Datenschutzes in Deutschland erreicht werden könne und wie meint sie, dass dieses Ziel mit der europarechtlich und verfassungsrechtlich geforderten Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden vereinbar ist?
- Trifft es zu, dass geplant ist, die Stiftung in Leipzig einzurichten, und wenn ja, welches sind hierfür die maßgeblichen Erwägungen und welche Qualifikation weist diese Stadt bisher im Bereich des Datenschutzes auf?
- Trifft es zu, dass nach den derzeitigen Planungen in der Anfangsphase zur Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung aus eigenen Einnahmen die Personal-und Sachkosten gering gehalten werden sollen und mit welcher konkreten Anzahl von Mitarbeitern kalkuliert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für welchen konkreten (Anfangs)zeitraum?
- Ist es zutreffend, dass nach der Planung der Bundesregierung und entgegen etwa dem gemeinsamen Eckpunktepapier der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Berliner Datenschutzrunde die Stiftung selbst gerade keine Datenschutzsiegel verleihen wird und wenn ja, weshalb nicht?
- Trifft es zu, dass in Deutschland behördliche Aktivitäten, wie sie künftig von der Stiftung wahrgenommen werden sollen, bisher ausschließlich vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein wahrgenommen werden, und wenn nein, welche Stellen nehmen bisher vergleichbare Aufgaben war?
- Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die vom ULD entwickelten Verfahren und Kriterienkataloge für Datenschutzaudits bzw. Datenschutz-Gütesiegel eine gute Grundlage für die „Entwicklung eines Datenschutzaudits” und für „die Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit” durch die Stiftung darstellt, und wenn nein, weshalb nicht?
- Weshalb wurde, obwohl dies mehrfach angeboten wurde, von Seiten des federführenden Bundesinnenministeriums bisher nicht die Beratung des ULD Schleswig Holstein bei der Konzeptionierung der Stiftung in Anspruch genommen?
- Teilt die Bundesregierung die zum Teil von den Landesdatenschutzbeauftragten vorgetragenen Bedenken (vgl. etwa Wagner, RDV 2011, S. 233), dass für die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden eine satzungsrechtlich festgeschriebene Pflicht der Respektierung der Zuständigkeiten der gesetzlich vorgesehenen Datenschutzbehörden nicht ausreiche, sondern um ein allgemeines Zurückhaltungsgebot zu ergänzen sei und wenn nein, weshalb nicht?
- Welchen Aufgabenkatalog hat die Bundesregierung für die Stiftung festgelegt? Gehören vergleichende Tests von Produkten dazu, und wenn ja, sieht die Bundesregierung Überschneidungsmöglichkeiten zu bestehenden staatlich geförderten Stiftungen, die Produkt- und Dienstleistungstests durchführen?
- In welcher Weise wird die Stiftung einen Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringen?
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-5130 3920
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