Dr. Sebastian Kraska

80331, München
25.03.2018

ISO27001 und EU-Datenschutzgrundverordnung

IITR Information[IITR – 25.3.18] Wir haben in zahlreichen Beiträgen bereits auf die Wichtigkeit von dokumentierter IT-Sicherheit (und der in diesem Bereich möglichen Zertifizierung nach ISO27001) insbesondere auch im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung hingewiesen.

Die ISO27001 ermöglicht es Unternehmen, ihren Umgang mit IT-Systemen durch Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit einem strukturierten und zertifizierbaren Rahmen zu unterwerfen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung wiederum fordert in Artikel 32, dass Unternehmen „unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten (…) sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere [der Risiken] (…) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen [getroffen werden] (…)“.

Die IAPP (International Association of Privacy Professionals) sowie das Unternehmen OneTrust haben nun in einer aktuellen Veröffentlichung dargestellt, wo sich genaue Überschneidungen ergeben.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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