Dr. Sebastian Kraska

80331, München
25.05.2011

Experten-Bericht der Anhörung zum Beschäftigten-Datenschutz

Uns liegt inzwischen ein erster Bericht der Experten-Anhörung zum Beschäftigten-Datenschutz vor dem Innenausschuss des Bundestages vor (weitere Details zu dieser Anhörung finden sich hier). Einer der beteiligten Experten, Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer, teilte mit, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung überwiegend begrüßt wurde. Allerdings sähen die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes in dem Gesetzesentwurf keinen “politischen Mehrwert im Sinne von mehr Arbeitnehmerdatenschutz”. Auch gab es einige offene Streitpunkte, bezüglich derer unter den beteiligten Experten keine Einigkeit bestand.

Diese offenen Punkte waren im Wesentlichen:

  • Das Verbot von datenschutzgestaltenden Betriebsvereinbarungen, die neben Vorteilen auch gewisse Einschränkungen der gesetzlichen Datenschutzrechte mit sich bringen.
  • Das Verbot der Einwilligung in eine Beschäftigtendatenverarbeitung.
  • Die Geschäftsdatenkontrolle zur Ermittlung von untypischen und rechtswidrigen Vermögensverfügungen und Straftaten.
  • Das Verbot der Videoüberwachung ohne Kenntnis des Beschäftigten.
  • Die Vereinfachungen bei einem (Beschäftigten-)Datentransfer im Konzern.

Erkennbar wurde im Rahmen der Diskussion nach Auskunft von Herrn Dr. Kramer auch, dass eine lückenlose Erfassung aller Beschäftigtendatenverarbeitungen und deren Regelung schier unmöglich sei. Ziel neuer Regelungen könne daher nur sein, bisher gerade auch von der Rechtsprechung erfasste Fallgruppen aufzuschreiben, zu präzisieren, zu ergänzen und damit Kristallisationsinseln von Beschäftigtendatenschutzregeln zu schaffen. Diese würden es den Beteiligten, gerade auch den betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten erleichtern, künftig in besser vermessenen Gewässern Datenschutzentscheidungen zu treffen.

Es sei zudem deutlich geworden, dass die Koalitionsfraktionen bewusst auf eine vorschnelle Festlegung vor der Anhörung verzichtet haben, um bei diesen Punkten nichts vorwegzunehmen. Die von den Berichterstattern der Koalition aufgezeigten und von den Sachverständigen besprochenen “kritischen” Beschäftigtendatenschutzthemen hätten bestätigt, dass nach entsprechender Anpassung Beschäftigtendatenschutzvorschriften entstehen werden, die präziseren Datenschutz für Beschäftigte festschreiben und dabei notwendige Datenverarbeitungsbefugnisse der Unternehmen ermöglichen.

Die vollständigen Stellungnahmen der beteiligten Experten können Sie hier einsehen.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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