[IITR – 6.10.15] Der EuGH kommt in seinem Urteil in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzgl. der Datenübermittlung nach USA innerhalb des Facebook-Konzerns) nach Vorlage des irischen High Courts zu der Auffassung, dass das gegenwärtige Safe-Harbor-Abkommen kein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutz-Niveau bildet und die (in dem vorliegenden Fall irische) Datenschutz-Aufsichtsbehörde die rechtliche Befugnis hat, eine Datenübermittlung auf Basis des Safe-Harbor Abkommens zu untersagen.
Hintergrundinformationen
Gegenstand des Gerichtsverfahrens war im Kern die Rechtsfrage, ob den nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Entscheidungsmöglichkeit zukommt, die Angemessenheit des Safe-Harbor Abkommens zu hinterfragen und entsprechend Datenübermittlungsvorgänge auf Basis von Safe-Harbor zu untersagen. Damit steht das derzeitige Safe-Harbor Abkommen in der Praxis vor dem Aus. Es bleibt abzuwarten, ob sich die EU und die USA nun auf eine Aktualisierung des Abkommens einigen können. [Am Rande: das zwischen der USA und der Schweiz bestehende Safe Harbor-Abkommen wird von der Entscheidung nicht tangiert.]
Pressemitteilung zum Urteil
In der begleitenden Pressemitteilung zu dem Urteil heißt es:
„Aus all diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 für ungültig. Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.“
Weitere Informationen
- Europäischer Gerichtshof: Datentransfer von EU in USA ist unzulässig
- Pressemitteilung zu den Schlussanträgen des Generalanwalts
- Volltext der Schlussanträge des Generalanwalts
- Hintergrundinformationen auf netzpolitik.org
- Datenschutz-Tagung: Aktualisierung von Safe Harbor in Sicht?
- EU und USA: Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz
- Advocate General challenges US transfers (Bird&Bird)
- Datenschutz bei Facebook: USA widersprechen EuGH-Generalanwalt wegen Safe Harbour (heise.de)
- Safe Harbor Protects Privacy and Provides Trust in Data Flows that Underpin Transatlantic Trade (United States Mission to the European Union)
- EuGH Terminplanung zur Bekanntgabe des Urteils am 6.10.2015
- EuGH: Countdown für Safe Harbor in Verfahren C-362/14 (Teil 1, Teil 2 und Teil 3)
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
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