Der EuGH hat in einem heute (24. November 2011) veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-70/10) festgehalten, dass es sich bei IP-Adressen aus Sicht des Gerichts um personenbezogene Daten handelt. Diese Frage ist in Deutschland teilweise umstritten. Eine höherinstanzliche gerichtliche Entscheidung fehlte bislang zu dieser Frage.
Das Urteil des EuGH hatte an sich einen anderen Gegenstand zur Hauptsache. In Randziffer 51 wurde eher nebenbei festgestellt:
Zum einen steht nämlich fest, dass die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, eine systematische Prüfung aller Inhalte sowie die Sammlung und Identifizierung der IP-Adressen der Nutzer bedeuten würde, die die Sendung unzulässiger Inhalte in diesem Netz veranlasst haben, wobei es sich bei diesen Adressen um personenbezogene Daten handelt, da sie die genaue Identifizierung der Nutzer ermöglichen.
Eine Differenzierung in dynamische oder statische IP-Adressen wurde dabei im Urteil offensichtlich nicht vorgenommen. Auch werden andere in der Diskussion häufig vorgebrachte Gegenargumente nicht im Detail behandelt. Dennoch dürfte das Urteil eine gewisse Richtung weisen, wie diese Frage künftig gerichtlich zu entscheiden ist.
Vielen Dank an den Kollegen Rechtsanwalt Michael Seidlitz für den Hinweis auf das Urteil.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-5130 3920
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