Dr. Sebastian Kraska

80331, München
04.06.2012

EuGH: Datenschutz und Auskunftsanspruch des erfolglosen Bewerbers

Der erfolglose Bewerber auf eine Stellenausschreibung hat keinen Auskunftsanspruch darüber, ob der Arbeitgeber am Ende eines Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2012 (Entscheidung vom 19.04.2012, Az. C-415/10) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Was das Urteil genau bedeutet haben wir in einem eigenen Beitrag untersucht.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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