[IITR – 25.7.19] Die Europäische Kommission hat in einer aktuellen Kommunikation ein positives Zwischenfazit nach rund einem Jahr EU-DSGVO gezogen. Sie listet dabei auch eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten auf, um eine einheitliche Umsetzung der EU-DSGVO in ganz Europa zu gewährleisten. Darunter auch die Vorstellung, möglicherweise die bestehenden Öffnungs- bzw. Spezifizierungsklauseln stärker einzuschränken.
In der begleitenden Pressemitteilung heißt es:
„Mit der DSGVO haben die nationalen Datenschutzbehörden mehr Befugnisse zur Durchsetzung der Vorschriften erhalten. Im ersten Jahr haben die nationalen Datenschutzbehörden diese neuen Befugnisse bei Bedarf wirksam genutzt. Außerdem arbeiten sie enger mit dem Europäischen Datenschutzausschuss zusammen.“
Als zentrale Punkte nennt die Zusammenfassung (gekürzt):
- Member States should allocate sufficient human, financial and technical resources to national data protection authorities.
- The data protection authorities should step up their cooperation, for instance by
conducting joint investigations. Member States should facilitate the conduct of such investigations. - The Board should further develop an EU data protection culture and make full use of the tools provided for in the Regulation to ensure a harmonised application of the rules. It should continue its work on guidelines, especially for small and medium size enterprises.
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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