[IITR – 7.11.15] Die europäische Kommission hat in Reaktion auf das EuGH-Urteil zu Safe Harbor erste Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen veröffentlicht. Zugleich fordert die EU-Kommission eine rasche Einigung auf einen neuen Rechtsrahmen als Konsequenz aus dem Urteil.
In der begleitenden Pressemitteilung heißt es dazu unter anderem:
- Das Safe-Harbor-Abkommen kann nicht mehr als Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten dienen.
- Die Kommission wird die Verhandlungen über einen neuen und soliden Rahmen für transatlantische Übermittlungen personenbezogener Daten fortsetzen und zum Abschluss bringen, wobei dieser Rahmen die Anforderungen des Urteils erfüllen muss, insbesondere in Bezug auf die Beschränkungen und Garantien bezüglich des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch die US-amerikanischen Behörden.
- Darüber hinaus werden weitere Angemessenheitsbeschlüsse geändert werden müssen, damit die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten auch künftig Beschwerden von Einzelpersonen ungehindert nachgehen können.
Vertiefende Informationen:
- EuGH Urteil: Safe-Harbor gewährt kein angemessenes Datenschutz-Niveau
- Einordnung von Safe Harbor
- EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für Datenübermittlungen in die USA (Hogan Lovells)
- European Commission Issues Opinion on Safe Harbor after Schrems (Hogan Lovells)
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
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