[IITR – 20.5.16] Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde am 4. Mai 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018 und schafft damit einheitlichere Datenschutz-Regelungen für Unternehmen in Europa. Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt, das Bundesdatenschutzgesetz in den nächsten 12 Monaten zu novellieren und auf die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung anzupassen.
Weitere Informationen:
- Informationen zu den Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Volltext der EU-Datenschutz-Grundverordnung (deutsche Fassung)
- Volltext der EU-Datenschutz-Grundverordnung (englische Fassung)
- Veröffentlichung im Amtsblatt
- Synopse der EU-Datenschutz-Grundverordnung mit sortierten Erwägungsgründen
- Bird&Bird guide to the General Data Protection Regulation
- Hunton & Williams Guide for in-house lawyers: The proposed EU General Data Protection Regulation
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de
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