[IITR – 15.12.15] Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des EU-Rates haben sich auf eine gemeinsame Textfassung einer neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Vorbehaltlich insbesondere der Zustimmung des EU-Parlaments Anfang des kommenden Jahres werden damit in Europa neue Datenschutz-Vorgaben geschaffen, die Anfang 2018 in Kraft treten sollen.
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird das Ziel verfolgt, einheitliche Regelungen im europäischen Datenschutz zu schaffen. In vielen Punkten lässt der Entwurf aber nationale Abweichungen zu. Es ist zu erwarten, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen insbesondere auf (ausländische in Europa tätige) Firmen haben werden, die ihre Geschäftsmodelle auf der Auswertung personenbezogener Daten aufbauen.
Begleitende Pressemitteilungen/weitere Informationen:
- Data protection package: Parliament and Council now close to a deal
- Agreement on Commission’s EU data protection reform will boost Digital Single Market
- Neue EU-Bestimmungen zum Datenschutz: Reformiert oder verschlimmbessert? (tagesschau.de)
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
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