[IITR - 03.07.13] Unter Führung der Europäischen Kommission wurden die Vorgaben für Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider konkretisiert bzw. verschärft, im Datenverlustfall die Aufsichtsbehörden innerhalb von 24 Stunden sowie die Betroffenen zu informieren.
- Begleitende Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Entscheidung im Volltext (englische Fassung)
Die klarstellende Kommissionsverordnung sieht unter anderem Regelungen für die folgenden Bereiche vor:
- Information der Behörden über den Datenverlust innerhalb von 24 Stunden
- Darlegung ergriffener Abwehrmaßnahmen
- Information der Betroffenen
Weitere Informationen sowie Details zum Hintergrund des Gesetzgebungsverfahren finden sich hier.
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