Dr. Sebastian Kraska

80331, München
03.07.2013

EU-Datenschutz: Verschärfte Meldepflichten für Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider im Datenverlustfall

[IITR - 03.07.13] Unter Führung der Europäischen Kommission wurden die Vorgaben für Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider konkretisiert bzw. verschärft, im Datenverlustfall die Aufsichtsbehörden innerhalb von 24 Stunden sowie die Betroffenen zu informieren.

Die klarstellende Kommissionsverordnung sieht unter anderem Regelungen für die folgenden Bereiche vor:

  • Information der Behörden über den Datenverlust innerhalb von 24 Stunden
  • Darlegung ergriffener Abwehrmaßnahmen
  • Information der Betroffenen

Weitere Informationen sowie Details zum Hintergrund des Gesetzgebungsverfahren finden sich hier.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de

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