[IITR – 2.2.16] Verhandlungsführer der EU-Kommission sowie der USA haben sich heute auf die Grundzüge eines Datenschutz-Nachfolge-„Abkommens“ zu Safe Harbor geeinigt. Das nun „EU-US-Privacy Shield“ genannte Verfahren soll in den kommenden Monaten im Detail ausgearbeitet werden.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission
- „Einigung zwischen EU und USA: Safe Harbor heißt jetzt „EU-US-Privacy Shield“ (Quelle heise.de)
Eckpunkte des neuen Kompromisses sollen demnach die folgenden Punkte bilden (Quelle: Dr. Philipp Kramer):
- Aktive Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften von Safe Harbor 2.0 durch das US-Handelsministerium, inklusive der US-Justiz- und -Sicherheitsbehörden;
- die Einführung eines Ombudsmanns, der geheimdienstunabhängig ist;
- jährliche Prüfung der Wirksamkeit des Vorgehens.
Derzeit tagen noch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, um ihr weiteres Vorgehen nach dem „Safe Harbor-Urteil“ abzustimmen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
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