Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Google Maps, Bundestag EU-Datenschutz, Tracking, Facebook-Pseudonyme, Neuseeland, FTC COPPA, Reihen-Gentests).
Sonntag, 16. Dezember 2012
It took long enough, but Google Maps is finally back on the iPhone. Most people celebrated its return, but the Independent Centre for Privacy Protection in Schleswig-Holstein, Germany is saying a feature of the revived app violates European data protection laws.
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Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einen Antrag der schwarz-gelben Koalition zur geplanten Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene verabschiedet. Er begrüßt in der Stellungnahme, dass sich die EU-Kommission eine “umfassende Reform des europäischen Datenschutzrechts zum Ziel gesetzt hat”. Mit deutschen Bestimmungen in diesem Bereich könne allein kein wirksamer Schutz vor “global aus Drittstaaten heraus agierenden Unternehmen bewirkt werden”, heißt es in dem Papier. Einverstanden erklärt sich das Parlament auch für den privaten Bereich mit dem gewählten Rechtsinstrument einer Verordnung, die nationales Recht direkt ersetzen würde. Bericht bei heise.de…
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Montag, 17. Dezember 2012
Tracking und Datenschutz. Guck mal, wer da surft. Tracking-Programme können viele Daten über den Nutzer sammeln – schon bevor er eine Webseite besucht. Einige Anbieter gehen damit sehr freizügig um, findet die taz.de…
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Dienstag, 18. Dezember 2012
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hat am 14. Dezember im Namen seiner Behörde ein Internationales Einschreiben mit Rückschein an die Firmenzentrale von Facebook im amerikanischen Palo Alto geschickt. Darin fordert er das Unternehmen auf, binnen zwei Wochen das deutsche Recht des Telemediengesetzes bezüglich der Möglichkeiten, im Internet unter Pseudonym tätig zu sein, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zu berücksichtigen. Sollte Facebook dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht ein Zwangsgeld von 20.000 Euro. faz.net berichtet…
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Mittwoch, 19. Dezember 2012
EU erkennt Neuseeland als “sicheren Datenhafen” an. Die EU-Kommission hat Neuseeland am Mittwoch offiziell bescheinigt, dass personenbezogene Daten europäischer Bürger dort angemessen geschützt werden. Indem so Information leichter grenzüberschreitend übermittelt werden können, soll der Handel gefördert werden. Davon könnten etwa Anbieter sozialer Netzwerke oder von Cloud-Computing-Diensten profitieren, da sie nun Rechtssicherheit haben, dass europäische Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Bericht bei heise.de…
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Donnerstag, 20. Dezember 2012
Blick nach USA. Was versteht die dort für Datenschutz zuständige Behörde FTC unter Schutzmaßnahmen:
Rule Being Modified to Keep Up with Changing Technology. The Federal Trade Commission adopted final amendments to the Children’s Online Privacy Protection Rule that strengthen kids’ privacy protections and give parents greater control over the personal information that websites and online services may collect from children under 13. Read more on ftc.gov…
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Freitag, 21. Dezember 2012
Mit Reihen-Gentests können Täter gefunden werden, die selbst nicht untersucht wurden, sondern mit Getesteten verwandt sind. Das ist aber unzulässig, entschied der BGH. Ermittler dürfen bei Reihen-Gentests nicht Rückschlüsse auf Verwandte der Getesteten ziehen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu sogenannten Beinahe-Treffern hervor. Mehr auf zeit.de…
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