[IITR – 17.11.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Bodycams für Polizisten demnächst auch in Wohnungen >>> Deutsches Gericht zwingt Anbieter verschlüsselter E-Mails zur Herausgabe von Daten >>> Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig >>> Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht nötig >>> Nehmt uns nicht den hart erkämpften Datenschutz >>> Stand der Technik).
Montag, 11. November 2019
Privatsphäre: Bodycams für Polizisten demnächst auch in Wohnungen? Mit Bodycams sind Polizisten bei Einsätzen in der Lage, Videoaufnahmen zu machen. In der Praxis hat sich das als wirksame Maßnahme zur Deeskalation und zum Schutz der Beamten erwiesen. Die Gewerkschaft der Polizei (kurz: GdP) in Rheinland-Pfalz will nun die Körperkameras auch bei Einsätzen in Wohnungen erlauben – dies ist bisher nicht zulässig. Susanne Khammar, e-recht24.de…
***
Mittwoch, 13. November 2019
Deutsches Gericht zwingt Anbieter verschlüsselter E-Mails zur Herausgabe von Daten. Datenschutz gilt dem E-Mail-Anbieter Tutanota als oberste Maxime. Ein deutsches Gericht zwingt das Unternehmen jetzt jedoch dazu, E-Mails unter bestimmten Umständen unverschlüsselt abzuspeichern und den Behörden zur Verfügung zu stellen. t3n.de…
***
Donnerstag, 14. November 2019
Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Demnach ist das im Mai in Kraft getretene niedersächsische Polizeigesetz eine hinreichende Grundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung. zeit.de…
***
Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht nötig. Eine Gruppe von Anwälten, die beim beA eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durchsetzen wollten, sind vor Gericht abgeblitzt. Stefan Krempl, heise.de…
***
Freitag, 15. November 2019
Nehmt uns nicht den hart erkämpften Datenschutz! Die CDU will auf ihrem Parteitag eine neue Digitalstrategie beschließen. Ich warne jedoch sehr davor, die Datenschutz-Grundverordnung aufzuweichen. Sie nervt oft in der Umsetzung – aber sie schützt unsere Freiheit. Marina Weisband, Xing.com…
***
Samstag, 16. November 2019
Datenschutz nach dem aktuellen „Stand der Technik“. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hat eine aktualisierte Version seiner Handreichung zum Thema „Stand der Technik“ vorgelegt. Das Dokument wurde um zwei neue Gesichtspunkte erweitert. Datenschutz-Praxis.de…
Ausgesucht von:
Eckehard KraskaTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.